Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Aus GEOWiki@LMU
Wechseln zu:Navigation, Suche

PFAS sind eine große Stoffgruppe synthetischer organischer Fluorverbindungen. Aufgrund ihrer fluorierten Kohlenstoffketten besitzen viele PFAS sowohl hydrophobe als auch oleophobe beziehungsweise lipophobe Eigenschaften. Sie weisen damit Wasser ebenso wie Öle und Fette ab. Funktionelle Gruppen können einzelnen PFAS zusätzlich hydrophile Eigenschaften verleihen, sodass insbesondere viele nicht-polymere PFAS amphiphil sind.
Die Kombination aus geringer Oberflächenenergie, chemischer und thermischer Stabilität sowie wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften erklärt ihren breiten technischen Einsatz. PFAS werden unter anderem in Antihaftbeschichtungen, wasser- und schmutzabweisenden Outdoor-Textilien, Lebensmittelverpackungen und Feuerlöschschäumen verwendet. Gleichzeitig führt ihre hohe Stabilität dazu, dass viele PFAS in der Umwelt nur sehr langsam oder gar nicht abgebaut werden.[1]

Chemische Einordnung

Vereinfachte Klassifikation der PFAS in polymere und nicht-polymere Verbindungen einschließlich PFAA und Vorläuferverbindungen. Grafik: M. Egerer, 2026. nach Buck et al. (2011), OECD (2018) und OECD (2021)


PFAS bilden keine chemisch einheitliche Stoffgruppe.Für eine vereinfachte chemische Einordnung können PFAS zunächst in polymere und nicht-polymere PFAS unterteilt werden.[1][2]

Polymere PFAS


Zu den polymeren PFAS gehören insbesondere:

  • Fluorpolymere, z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE)
  • seitenkettenfluorierte Polymere
  • polymere Perfluorpolyether (PFPE)


Fluorpolymere bestehen aus großen Molekülen mit langen fluorierten Strukturen. Ihre Umweltrelevanz darf jedoch nicht ausschließlich anhand des intakten Polymers beurteilt werden. Bei Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung können nicht-polymere PFAS, Hilfsstoffe, Restmonomere oder Abbauprodukte freigesetzt werden.
Seitenkettenfluorierte Polymere besitzen ein meist nicht fluoriertes Polymergerüst mit fluorierten Seitenketten. Diese Seitenketten können im Verlauf der Alterung und des Abbaus abgespalten oder umgewandelt werden. Dadurch können zunächst nicht-polymere Vorläuferverbindungen und anschließend persistente Perfluoralkylsäuren entstehen.

Nicht-polymere PFAS


Die nicht-polymeren PFAS umfassen zahlreiche chemisch unterschiedliche Stoffgruppen. Nach der klassischen Terminologie können sie grundsätzlich in Perfluoralkylsubstanzen und Polyfluoralkylsubstanzen gegliedert werden.
Bei Perfluoralkylsubstanzen sind die Kohlenstoffatome der fluorierten Alkylkette vollständig fluoriert. Bei Polyfluoralkylsubstanzen ist dagegen nur ein Teil der Kohlenstoffstruktur vollständig fluoriert.

Perfluoralkylsäuren (PFAA)


Eine besonders wichtige Gruppe der nicht-polymeren PFAS sind die Perfluoralkylsäuren (PFAA). Sie besitzen eine vollständig fluorierte Alkylkette, an die eine funktionelle Säuregruppe gebunden ist.
Zu den PFAA gehören unter anderem:

  • Perfluoralkylcarbonsäuren (PFCA), z. B. Perfluoroctansäure (PFOA)
  • Perfluoralkansulfonsäuren (PFSA), z. B. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
  • Perfluoralkylphosphonsäuren (PFPA)
  • Perfluoralkylphosphinsäuren (PFPIA)
  • Perfluoralkansulfinsäuren (PFSIA)


PFAA stellen häufig stabile Endprodukte der Umwandlung anderer PFAS dar. Viele PFAA sind unter natürlichen Umweltbedingungen äußerst persistent. Ihre Mobilität und Rückhaltung hängen jedoch unter anderem von der Kettenlänge, der funktionellen Gruppe und den Standortbedingungen ab. Kurzkettige PFAA sind im Allgemeinen mobiler als langkettige Vertreter.

Vorläuferverbindungen


Neben den bereits vorhandenen PFAA sind sogenannte Vorläuferverbindungen beziehungsweise Precursor für die Bewertung von PFAS-belasteten Standorten von besonderer Bedeutung.
Der Begriff „Vorläufer“ bezeichnet keine vollständig eigenständige chemische Stoffklasse. Er beschreibt PFAS, die durch biologische, chemische oder atmosphärische Transformationsprozesse in stabilere PFAA umgewandelt werden können.[3]
Zu den bekannten Vorläuferverbindungen gehören beispielsweise:

  • Fluortelomeralkohole (FTOH)
  • weitere Fluortelomerverbindungen
  • fluorierte Sulfonamidverbindungen
  • polyfluorierte Phosphatester
  • abbaubare Seitenketten seitenkettenfluorierter Polymere


Fluortelomeralkohole und verwandte Verbindungen können bei ihrer Transformation unter anderem Perfluoralkylcarbonsäuren bilden. Andere Vorläufer können je nach chemischer Struktur zu Perfluoralkylcarbon- oder Perfluoralkansulfonsäuren umgewandelt werden.
Für das Langzeitverhalten im Boden sind diese Vorläufer besonders relevant. Ein belasteter Boden kann noch über längere Zeiträume PFAA nachbilden, obwohl die Konzentration der unmittelbar messbaren PFAA zunächst vergleichsweise niedrig ist. Die Vorläufer wirken damit als Stoffreservoir und können zu einer verzögerten Belastung von Sickerwasser und Grundwasser führen.

Beachte:
Maxl Beachte.svg
Maxl Beachte.svg

Bei der Untersuchung eines PFAS-belasteten Standortes sollte daher nicht nur die aktuelle Konzentration ausgewählter PFAA betrachtet werden. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, ob ein relevantes Vorläuferpotenzial vorhanden ist. Andernfalls kann die langfristige PFAS-Belastung des Standortes unterschätzt werden.



Umweltrelevanz


Die hydrophoben und oleophoben Eigenschaften der fluorierten Kohlenstoffkette bestimmen das Umweltverhalten von PFAS nicht allein. Viele nicht-polymere PFAS besitzen zusätzlich eine polare oder ionisierbare funktionelle Gruppe und verhalten sich daher amphiphil. Sie können sich sowohl an Feststoff-Wasser-Grenzflächen als auch an Luft-Wasser-Grenzflächen anreichern. Besonders in der ungesättigten Bodenzone kann die Adsorption an Luft-Wasser-Grenzflächen den Transport verzögern, ohne die Stoffe dauerhaft aus der Umwelt zu entfernen.
Das Verhalten von PFAS im Untergrund unterscheidet sich daher von dem vieler klassischer organischer Schadstoffe. Zahlreiche PFAS können mit dem Sickerwasser transportiert werden und in das Grundwasser gelangen. Ihre Mobilität und Rückhaltung sind stoff- und standortabhängig.
Wichtige Einflussgrößen sind:

  • Kettenlänge der PFAS
  • Art der funktionellen Gruppe und Ladung
  • organischer Kohlenstoffgehalt des Bodens
  • Art und Ladung mineralischer Oberflächen
  • pH-Wert und Ionenstärke
  • gelöste organische Stoffe und konkurrierende Ionen
  • Wassergehalt und Größe der Luft-Wasser-Grenzfläche
  • bei Vorläuferverbindungen zusätzlich die Bedingungen für biologische und abiotische Transformationsprozesse


Langkettige PFAS werden im Allgemeinen stärker an Boden und Sediment gebunden, während kurzkettige PFAS häufig mobiler sind. Die Rückhaltung bedeutet jedoch nicht, dass die Stoffe abgebaut werden. Gebundene PFAS können langfristig wieder freigesetzt werden oder als Quelle für eine fortdauernde Belastung des Sickerwassers wirken.

Achtung:
Maxl Achtung neu.svg
Maxl Achtung neu.svg

Der Wirkungspfad Boden → Grundwasser ist bei PFAS besonders wichtig. Gerade an belasteten Standorten reicht eine Betrachtung des Oberbodens häufig nicht aus. Erforderlich ist eine standortbezogene Untersuchung von Feststoff, Eluat, Sickerwasser und Grundwasser.



Vorkommen und Eintragswege


PFAS gelangen über verschiedene Wege in die Umwelt:

  • industrielle Emissionen
  • Aqueous Film Forming Foams (AFFF) - filmbildende wässrige Feuerlöschschäume
  • belastete Produkte und Lebensmittelverpackungen
  • Degradation bestimmter Vorläuferverbindungen
  • Einträge in Oberflächengewässer, Böden und Grundwasser


Dadurch können PFAS in den Wasserkreislauf, in Böden und letztlich in die Nahrungskette gelangen. Sie sind daher ein wichtiges Thema an der Schnittstelle von Schadstoffbelastung und Altlasten, Boden und Grundwasser.

Beispiel:

AFFF-Löschschäume waren insbesondere an Flugplätzen, Feuerwehrübungsplätzen, Tanklagern und Raffinerien eine bedeutende lokale PFAS-Eintragsquelle. Ein bekanntes deutsches Beispiel ist die PFAS-Kontamination am Bundeswehrflugplatz Ingolstadt/Manching.[4] Ausführliche Informationen zur PFAS-Belastung am Flugplatz Manching



Gesundheitsrelevanz

PFAS sind nicht nur aus geologischer und hydrologischer Sicht relevant. Einige PFAS können nach der Aufnahme über längere Zeit im menschlichen Organismus verbleiben. Die gesundheitlichen Wirkungen unterscheiden sich jedoch zwischen den einzelnen Verbindungen und hängen unter anderem von der Expositionshöhe, der Expositionsdauer und individuellen Risikofaktoren ab. Nach einer Bewertung der National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine besteht ausreichende Evidenz für einen Zusammenhang zwischen einer PFAS-Exposition und:

  • einer verminderten Antikörperantwort bei Kindern und Erwachsenen
  • Fettstoffwechselstörungen beziehungsweise erhöhten Cholesterinwerten
  • einer verminderten fetalen und frühkindlichen Wachstumsentwicklung beziehungsweise kleinen Verringerungen des Geburtsgewichts
  • einem erhöhten Risiko für Nierenkrebs bei Erwachsenen

Begrenzte beziehungsweise hinweisende Evidenz besteht unter anderem für:

  • Veränderungen der Leberenzyme
  • Schilddrüsenerkrankungen und Schilddrüsenfunktionsstörungen
  • ein erhöhtes Risiko für Hodenkrebs
  • schwangerschaftsbedingten Bluthochdruck und Präeklampsie

Für allgemeine Entwicklungsstörungen, weitere Auswirkungen auf das Immunsystem und andere Krebsarten ist die verfügbare Evidenz bislang unzureichend oder nicht eindeutig.[5]

Humanbiomonitoring und klinische Einordnung


PFAS-Konzentrationen im Blut können Hinweise auf eine zurückliegende oder bestehende Exposition liefern. Die Messwerte können jedoch weder die konkrete Expositionsquelle bestimmen noch vorhersagen, ob eine Person zukünftig erkranken wird. Die folgenden Konzentrationsbereiche sind daher keine gesetzlichen Grenzwerte, sondern klinische Orientierungskategorien für die Summe bestimmter im Serum oder Plasma gemessener PFAS.[5]
Für die Einordnung werden die Konzentrationen von MeFOSAA, PFHxS, PFDA, PFUnDA, PFOS, PFOA und PFNA addiert.

  • < 2 ng/mL:
    • Gesundheitliche Auswirkungen infolge der PFAS-Exposition werden nach dieser Einordnung nicht erwartet.
    • Es wird die übliche alters- und risikogerechte medizinische Vorsorge empfohlen.


  • 2 bis < 20 ng/mL:
    • Es besteht ein mögliches Risiko PFAS-assoziierter gesundheitlicher Wirkungen, insbesondere bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen.
    • Falls eine Expositionsquelle bekannt ist, sollte die weitere Aufnahme möglichst reduziert werden.
    • Im Rahmen der üblichen Vorsorge sollen insbesondere die Kontrolle der Blutfette, die Überwachung schwangerschaftsbedingter Hypertonie sowie die reguläre Brustkrebsvorsorge berücksichtigt werden.


  • ≥ 20 ng/mL:
    • Es besteht ein erhöhtes Risiko PFAS-assoziierter gesundheitlicher Wirkungen.
    • Zusätzlich zur Expositionsminderung können folgende Untersuchungen erwogen werden:
      • Untersuchung der Blutfette nach den Empfehlungen für Risikogruppen
      • Kontrolle des schilddrüsenstimulierenden Hormons TSH bei Erwachsenen
      • Untersuchung auf Anzeichen von Nierenkrebs einschließlich Urinuntersuchung bei Personen über 45 Jahren
      • Untersuchung auf Anzeichen von Hodenkrebs und Colitis ulcerosa bei Personen über 15 Jahren


Achtung:
Maxl Achtung neu.svg
Maxl Achtung neu.svg

Die Empfehlungen ersetzen keine individuelle ärztliche Beurteilung. Nutzen und mögliche Nachteile zusätzlicher Untersuchungen sollen gemeinsam mit der betroffenen Person abgewogen werden. Für Wiederholungsmessungen der PFAS-Konzentration im Blut ist bislang kein allgemein anerkanntes Untersuchungsintervall festgelegt.[6]



Regulierung und Grenzwerte


Die Regulierung von PFAS erfolgt medien-, stoff- und anwendungsbezogen. Die folgende Tabelle fasst ausgewählte verbindliche Grenzwerte, Umweltqualitätsnormen und Prüfwerte sowie bereits beschlossene, aber noch in deutsches Recht umzusetzende EU-Vorgaben für Deutschland und Bayern zusammen. Die Werte müssen nach ihrem jeweiligen Rechtscharakter unterschieden werden; insbesondere sind die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung keine allgemeinen Boden-Feststoffgrenzwerte oder pauschalen Sanierungszielwerte.

Stand: 3. August 2026. Alle rechtlichen Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen Originalquellen und die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Rechtslage.

Medium Regelung / Ebene Parameter Wert (ng/L) Werttyp Gültig / Status Hinweis Quelle
Trinkwasser Deutschland und Bayern – TrinkwV, Anlage 2 Summe PFAS-20 100 Verbindlicher Grenzwert Seit 12.01.2026 verbindlich Summe der 20 in der TrinkwV aufgeführten PFAS. Gesetzlicher Höchstwert; fachlich als ≤ 100 ng/L zu lesen. [7]
Trinkwasser Deutschland und Bayern – TrinkwV, Anlage 2 Summe PFAS-4 20 Verbindlicher Grenzwert Ab 12.01.2028 verbindlich Summe aus PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS. Bis dahin gilt bereits der Grenzwert für PFAS-20. [7]
Oberflächengewässer Deutschland und Bayern – OGewV, Anlage 8 PFOS: JD-UQN Binnenoberflächengewässer 0,65 Verbindliche Umweltqualitätsnorm Aktuell verbindlich Jahresdurchschnitts-UQN für oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer. [8]
Oberflächengewässer Deutschland und Bayern – OGewV, Anlage 8 PFOS: JD-UQN sonstige Oberflächengewässer 0,13 Verbindliche Umweltqualitätsnorm Aktuell verbindlich Jahresdurchschnitts-UQN für sonstige Oberflächengewässer. [8]
Oberflächengewässer Deutschland und Bayern – OGewV, Anlage 8 PFOS: ZHK-UQN Binnenoberflächengewässer 36.000 Verbindliche Umweltqualitätsnorm Aktuell verbindlich Zulässige Höchstkonzentration; 36 µg/L wurden in 36.000 ng/L umgerechnet. [8]
Oberflächengewässer Deutschland und Bayern – OGewV, Anlage 8 PFOS: ZHK-UQN sonstige Oberflächengewässer 7.200 Verbindliche Umweltqualitätsnorm Aktuell verbindlich Zulässige Höchstkonzentration; 7,2 µg/L wurden in 7.200 ng/L umgerechnet. [8]
Oberflächengewässer EU – Richtlinie (EU) 2026/805 Summe 25 PFAS einschließlich TFA (PFOA-Äquivalente), JD-UQN 4,4 EU-Umweltqualitätsnorm; nationale Umsetzung ausstehend EU-Richtlinie seit 2026; Umsetzung in Deutschland bis 21.12.2027 Der frühere Vorschlag für 24 PFAS ist überholt. Der endgültige Summenparameter umfasst 25 PFAS einschließlich TFA. Noch nicht in die deutsche OGewV umgesetzt. [9]
Grundwasser Deutschland – Grundwasserverordnung (GrwV) PFAS allgemein Kein nationaler PFAS-Schwellenwert Stand 03.08.2026 Noch kein PFAS-Schwellenwert in der deutschen GrwV. Die neue EU-Richtlinie muss bis 21.12.2027 umgesetzt werden. [10]
Grundwasser EU – Richtlinie (EU) 2026/805 Summe PFAS-20 100 EU-Qualitätsnorm; nationale Umsetzung ausstehend Umsetzung in Deutschland bis 21.12.2027 Verweis auf den Parameterwert der EU-Trinkwasserrichtlinie für die Summe von 20 PFAS. [10]
Grundwasser EU – Richtlinie (EU) 2026/805 Summe PFAS-4 4,4 EU-Qualitätsnorm; nationale Umsetzung ausstehend Umsetzung in Deutschland bis 21.12.2027 Summe aus PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS; 0,0044 µg/L = 4,4 ng/L. [9]
Bodenmaterial / Eluat Bayern – Bundesleitfaden zur PFAS-Bewertung Summe PFAS-20 100 Bayerisches Verwertungskriterium Seit 25.09.2025 Gilt für die Verwertung von Bodenmaterial in Wasserschutzgebieten Zone I–III B und Heilquellenschutzgebieten. [11]
Bodenmaterial / Eluat Bayern – Bundesleitfaden zur PFAS-Bewertung Summe PFAS-4 20 Bayerisches Verwertungskriterium Seit 25.09.2025 Gilt für die Verwertung von Bodenmaterial in Wasserschutzgebieten Zone I–III B und Heilquellenschutzgebieten. [11]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFBA 10.000 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFHxA 6.000 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFOA 100 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFNA 60 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFBS 6.000 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFHxS 100 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]
Boden → Grundwasser Deutschland und Bayern – BBodSchV, Anlage 2 Tabelle 3 PFOS 100 Prüfwert Seit 01.08.2023 Prüfwert im Sickerwasser am Ort der Beurteilung; kein Feststoffgrenzwert und kein pauschaler Sanierungszielwert. [12]



Sanierung

Für die Sanierung PFAS-belasteter Standorte stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Die Auswahl hängt vom Umweltmedium, der PFAS-Zusammensetzung, der Konzentration und den Standortbedingungen ab. Viele Verfahren zerstören PFAS nicht, sondern entfernen oder immobilisieren sie lediglich. Häufig werden mehrere Verfahren kombiniert.[13]

Wasser und Grundwasser

  • Pump-and-Treat mit Aktivkohle (GAK/PAK) entfernt vor allem langkettige PFAS, während kurzkettige häufiger durchbrechen.[13]
  • Ionenaustauscher können auch kurzkettige PFAS besser zurückhalten, abhängig vom Harztyp.
  • Umkehrosmose/Nanofiltration erreichen hohe Abscheideraten, erzeugen jedoch ein PFAS-haltiges Konzentrat.
  • Schaumfraktionierung trennt PFAS über Luftblasen, besonders bei AFFF-belasteten Wässern.
  • Elektrochemische Verfahren und SCWO zielen auf die Zerstörung hochkonzentrierter PFAS, sind aber noch nicht breit etabliert.

Boden

  • Bodenaushub mit anschließender Deponierung oder Hochtemperaturbehandlung ermöglicht vollständige Zerstörung bei geeigneten Bedingungen.[13]
  • Thermische Desorption verlagert PFAS in die Gasphase, erfordert nachgeschaltete Behandlung.
  • Bodenwäsche reduziert die Bodenmenge, zerstört PFAS jedoch nicht.
  • Soil Mixing immobilisiert PFAS durch Sorbentien im Boden.
  • Phytoremediation ist langsam und nur begrenzt wirksam.

Weitere Verfahren befinden sich in Entwicklung und Erprobung.[14]

Entsorgung PFAS-haltiger Reststoffe

Ein zentrales Problem ist die Entsorgung der entstehenden Reststoffe (z. B. Aktivkohle, Harze, Konzentrate, Bodenfraktionen). Diese enthalten weiterhin PFAS und müssen gesondert behandelt oder thermisch zerstört werden. Verfahren ohne vollständige Zerstörung verlagern die Schadstoffe lediglich in konzentrierte Abfallströme.[13]

Herausforderungen und Ausblick

PFAS gehören zu den besonders relevanten Schadstoffgruppen der Umweltgeologie. Zentrale Herausforderungen sind:

  • ihre sehr hohe Persistenz
  • die teilweise hohe Mobilität, insbesondere kurzkettiger PFAS, in Boden und Wasser
  • die große Zahl chemisch unterschiedlicher Einzelverbindungen
  • lückenhafte toxikologische und umweltchemische Daten für viele PFAS
  • die begrenzte Erfassung der gesamten Stoffgruppe durch die bestehende Analytik
  • die Entwicklung langfristig wirksamer Sanierungs- und Entsorgungsstrategien.[15][16]


Für zahlreiche PFAS fehlen weiterhin ausreichende Daten zu ihrem Umweltverhalten und ihrer Toxizität. Gleichzeitig erfassen die bestehenden gesetzlichen Regelungen bislang nur Teile der Stoffgruppe. Daher besteht weiterhin Forschungs- und Handlungsbedarf, insbesondere in der Umweltchemie, Analytik, Hydrogeologie, im Boden- und Gewässerschutz, in der Altlastenbearbeitung, Abfallbehandlung und Umweltmedizin.[17]

Achtung:
Maxl Achtung neu.svg
Maxl Achtung neu.svg

Die Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand vom 3. August 2026 und erfolgen ohne Gewähr. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Grenzwerte, regulatorische Vorgaben und gesundheitliche Bewertungen können sich ändern; daher sind stets die aktuellen Originalquellen und die geltende Rechtslage zu prüfen.


Autor

Maxl Autor.svg
Dieser Artikel wurde geschrieben und gegengelesen von:
Maximilian Egerer
Du möchtest wissen, wer hinter den Autor:innen und Reviewer:innen steckt? Dann schau doch beim GEOWiki-Team vorbei!
  1. 1,0 1,1 Buck, R. C. et al. (2011): Perfluoroalkyl and Polyfluoroalkyl Substances in the Environment: Terminology, Classification, and Origins. Integrated Environmental Assessment and Management 7, 513–541. DOI: 10.1002/ieam.258.
  2. OECD (2018): Toward a New Comprehensive Global Database of Per- and Polyfluoroalkyl Substances (PFASs). Series on Risk Management No. 39.
  3. OECD (2021): Reconciling Terminology of the Universe of Per- and Polyfluoroalkyl Substances: Recommendations and Practical Guidance. OECD Series on Risk Management of Chemicals.
  4. Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (o. J.): PFAS-Belastungen am Flugplatz Manching. Online verfügbar unter: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/umwelt/pfas-belastungen-am-flugplatz-manching/ (abgerufen am 3. August 2026).
  5. 5,0 5,1 National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (2022): Guidance on PFAS Exposure, Testing, and Clinical Follow-Up. Washington, DC: The National Academies Press. DOI: 10.17226/26156.
  6. Agency for Toxic Substances and Disease Registry: PFAS Information for Clinicians – Clinical Evaluation and Management. Aktualisierter Stand 7. Juli 2026.
  7. 7,0 7,1 Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2023): Trinkwasserverordnung, Anlage 2: Chemische Parameter. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/anlage_2.html (abgerufen am 3. August 2026).
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2016): Oberflächengewässerverordnung, Anlage 8: Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/anlage_8.html (abgerufen am 3. August 2026).
  9. 9,0 9,1 Europäische Union (2026): Richtlinie (EU) 2026/805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. April 2026 zur Änderung der wasserrechtlichen Richtlinien. Online verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026L0805 (abgerufen am 3. August 2026).
  10. 10,0 10,1 Umweltbundesamt (2026): Das EU-Water Package. Online verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/wasserrahmenrichtlinie/das-eu-water-package (abgerufen am 3. August 2026).
  11. 11,0 11,1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2026): PFAS: Rechtliches, Grenz- und Richtwerte. Online verfügbar unter: https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfas/rechtliches/index.htm (abgerufen am 3. August 2026).
  12. 12,0 12,1 12,2 12,3 12,4 12,5 12,6 Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2023): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Anlage 2: Prüf- und Maßnahmenwerte. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv_2023/anlage_2.html (abgerufen am 3. August 2026).
  13. 13,0 13,1 13,2 13,3 Umweltbundesamt: Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen – Anhang C: Sanierungsverfahren. Dessau-Roßlau, 2020.
  14. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden: Leitfaden zur PFAS-Bewertung. 2022.
  15. Umweltbundesamt (2024): PFAS-Sanierung in Böden und Grundwasser. Online verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/pfas-sanierung-in-boeden-grundwasser (abgerufen am 3. August 2026).
  16. Umweltbundesamt (2025): Methodenentwicklung zur Charakterisierung und Quantifizierung von PFAS in Konsumgütern. Dessau-Roßlau.
  17. Organisation for Economic Co-operation and Development (2021): Reconciling Terminology of the Universe of Per- and Polyfluoroalkyl Substances: Recommendations and Practical Guidance. OECD Series on Risk Management of Chemicals, No. 61. DOI: 10.1787/e458e796-en.