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<div class="blocksatz">Unter der Nachweisgrenze (NWG) versteht man den Wert, ab dem man angeben kann, dass ein Stoff im zu untersuchenden Aliquot vorhanden ist. Hier kann aber keine genaue Aussage getroffen werden, in welcher Konzentration er vorliegt. Die Bestimmungsgrenze ist der Wert, ab dem man nicht nur sagen kann, dass ein Stoff im zu untersuchenden Aliquot vorhanden ist, sondern auch dessen Konzentration angeben kann. Üblicherweise gibt man also bei Werten wie z.B. < 0,05 mg/l die Bestimmungsgrenze an und nicht die Nachweisgrenze. | <div class="blocksatz">Unter der Nachweisgrenze (NWG) versteht man den Wert, ab dem man angeben kann, dass ein Stoff im zu untersuchenden Aliquot vorhanden ist. Hier kann aber keine genaue Aussage getroffen werden, in welcher Konzentration er vorliegt. Die Bestimmungsgrenze ist der Wert, ab dem man nicht nur sagen kann, dass ein Stoff im zu untersuchenden Aliquot vorhanden ist, sondern auch dessen Konzentration angeben kann. Üblicherweise gibt man also bei Werten wie z.B. < 0,05 mg/l die Bestimmungsgrenze an und nicht die Nachweisgrenze. | ||
Die Ermittlung der Nachweisgrenze erfolgt durch die Mehrfache Messung des Blindwertes (5-fach oder öfter). Dann werden der Mittelwert und die Standardabweichung berechnet. Die Nachweisgrenze ist dann die 3-fache Standardabweichung des Mittelwerts. Und die Bestimmungsgrenze ist die 3-fache NWG. Anders ausgedrückt: | Die Ermittlung der Nachweisgrenze erfolgt durch die Mehrfache Messung des Blindwertes (5-fach oder öfter). Dann werden der Mittelwert und die Standardabweichung berechnet. Die Nachweisgrenze ist dann die 3-fache Standardabweichung des Mittelwerts. Und die Bestimmungsgrenze ist die 3-fache NWG. Anders ausgedrückt: | ||
Nachweisgrenze (NWG) = 3 * Standardabweichung Mittelwert | *Nachweisgrenze (NWG) = 3 * Standardabweichung Mittelwert | ||
Bestimmungsgrenze = 3 * NWG | *Bestimmungsgrenze = 3 * NWG | ||
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