Rechtliche Fragen
Je nach dem Ziel der Exkursion sind verschiedene rechtliche Fragen im Vorfeld zu klären, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Neben den üblichen Vorbereitungen, welche beispielsweise auch für private Reisen gelten, sind noch einige zusätzliche Dinge zu berücksichtigen. Diese betreffen den eigentlichen Geländeaufenthalt und können je nach Reiseziel ebenfalls variieren.
Achtung: | |
Da die Organisation (z.B. das Ausstellen eines Visums) einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es notwendig sich frühzeitig darüber zu informieren. |
Allgemeine Reisebedingungen
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis → Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts; in manchen Ländern ist eine mindest Gültigkeitsdauer des Reisepasses zum Zeitpunkt des Antritts der Reise notwendig
- Visum
Beachte: | |
Darf die Geländearbeit mit einem Touristenvisum durchgeführt werden oder wird ein Entry- oder Arbeitsvisum benötigt → Erkundigung beim zuständigen Konsulat oder Botschaft |
- Nutzungsrechte z.B. von Forststraßen / Schrankenschlüssel
- Rechtslage / Gesetzliche Vorschriften
- Religiöse Vorschriften
- Kleidervorschriften
- Reisewarnungen / Sicherheitslage vor Ort (Auswärtiges Amt) → Ggf. Anmelden der Reise bei der Botschaft vor Ort, so könnt ihr im Falle eines Falles informiert werden
- Ist ein Guide/Fahrer vor Ort notwendig?
- Impfungen
- Krankenversicherung, ggf. Auslandskrankenversicherung
- Unfallversicherung, sofern die Geländearbeit nicht im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder im Dienst erfolgt
- Reiserücktrittsversicherung
- Führerschein (national/international)
- Mietwagenregelung (z.B. Mindestalter / erforderliche Fahrpraxis)
Vorbereitung für den Geländeaufenthalt
Zunächst solltet ihr euch informieren wo ihr euren genauen Geländeaufenthalt plant – liegt das Gebiet in einem Nationalpark? Gibt es in dem Zielgebiet bzw. dem Zielland Restriktionen zum Arbeiten im Gelände oder zur Ausfuhr von Proben? Folgende Fragen solltet ihr vor dem Geländeaufenthalt beachten und ggf. eine Genehmigung beantragen:
- Darf ich in dem Gebiet im Gelände arbeiten?
- Welches Werkzeug ist erlaubt? Hammer?
- Dürfen Proben genommen werden? → Speziell in Nationalpark häufig nur mit Sondergenehmigung erlaubt
- Dürfen Proben aus dem Land ausgeführt werden?
- Voranmeldungen → z.B. bei der Besichtigung von Minen
Beachte: | |
Arbeitsgenehmigungen und Ausfuhrgenehmigungen von Proben sollten im Vorfeld schriftlich beantragt werden. Dies benötigt oft einige Wochen Vorlaufzeit. |
Wichtige Kontakte
Sinnvoll und wichtig für eine sichere Reise ist außerdem die Angabe von verschiedenen Kontaktpersonen. Zusätzlich sollte immer darauf geachtet werden, wenn möglich nicht alleine aufzubrechen und eine weitere Person über den Aufenthaltsort zu informieren, um beispielsweise im Falle eines Unfalls Hilfe rufen zu können.
- Kontaktperson vor Ort
- Botschaft vor Ort
- Wer soll im Falle eines Unfalls benachrichtigt werden?
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- Dieser Artikel wurde geschrieben und gegengelesen von:
- Andrea Mazon, Felicitas Kaplar, Lena Able
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